Abfall ABC


Altholz bis Kl. III

1. naturbelassenes, oder mechanisch behandeltes Altholz
z. Bsp. Paletten; Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenkisten; Möbel, naturbelassenes Vollholz

2. verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder behandeltes Altholz ohne
halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
z. Bsp. Möbel, Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen aus dem Innenausbau (ohne
schädliche Verunreinigungen); Türblätter und Zargen von Innentüren; Bauspanplatten;
Altholz aus dem Sperrmüll;


Altholz bis Kl. IV
(besonders überwachungsbedürftiger Abfall)

1. mit Holzschutzmittel behandeltes Holz
z. Bsp. Holzfachwerk und Dachsparren; Konstruktionshölzer für tragende Teile, Altholz aus
Schadensfällen (Brandholz); Fenster, Fensterstöcke, Außentüren,; Imprägnierte Bauhölzer aus dem
Außenbereich; Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen;

2. Imprägniertes Altholz, sowie sonstiges Altholz mit Schadstoffbelastung
z. Bsp. Bahnschwellen, Leitungsmasten; Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau,
Gartenmöbel imprägniert; Sortimente aus der Landwirtschaft, imprägniert;
Altholz von Parkettböden


Asbestabfälle und Asbestzementabfälle (Eternitplatten)

Asbestteile dürfen nur in reißfester Folie, dichtverklebt oder in zugelassenen
Transportsäcken verpackt, transportiert und verladen werden.
Die hierfür benötigten Säcke können auf dem Wertstoffhof abgeholt oder auf Wunsch
mitgeliefert werden.


Aushub

Erdreich, Bodenaushub
ohne Bauschutt, Ziegel usw. / ohne Verunreinigungen / Verwertung nur mit unterschriebener
Unbedenklichkeitsbescheinigung


Baumischabfall

Abfallgemische, die sowohl aus mineralischen wie auch aus organischen Bestanteilen bestehen.
Es können alle Bestandteile des Bauschuttes vermischt mit zusätzlichen Stoffen wie z. Bsp. Kunstoffe,
Holz, Pappe, Kabel, Metalle, Gips, Rigipsplatten, Heraklitt, usw.
Schadstoffverunreinigungen oder belastete Stoffe wie Eternitplatten oder Lacke und Farben gehören nicht
in den Baumischabfall!
Aber denken Sie daran:
In unsere Container dürfen keine flüssigen Stoffe verladen werden!!!


Bauschutt

nur mineralische Stoffe wie: Beton, Mauerwerk, Ziegel, Putz, Dachziegel, Mörtel und Putzreste, Pflastersteine, Estriche, Fliesen,
keramische Baustoffe
Verwertung nur mit unterschriebener Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Maximale Kantenlänge 60 cm (Meisselzuschlag).
jedoch keine Tapetenreste, Kabel oder Rohre, Holz, Metall, Gips- und Rigipsplatten, Styropor, Teer, Bitumen, Schornsteininnenausmauerungen, usw.

Fenster

Altfenster gehören in die Kategorie Altholz Kl. IV, und können mit Glas entsorgt werden.


Grüngut

Rasenschnitt, Grünschnitt, Äste, Laub, Baum- und Astschredderabfälle,
maximaler Durchmesser von 20 cm.
Abrechnung erfolgt nach Kubikmeter


Mineralfasern

Dämmmaterial wie Mineralwolle, Glaswolle, Steinwolle
Annahme nur in Staubdichter Verpackung z. B. Foliensäcke


Papier und Pappe

Anlieferung von Privatpersonen ist kostenfrei,
keine Unterscheidung zwischen Papier und Pappe


Reifen

Reifen mit oder ohne Felgen, Unterscheidung nach Größe
bis Durchmesser 0,60 m / bis Durchmesser 1,20 m
Abrechnung nach Stück.


Sortierbarer Abfall

Alle Abfallgemische,
sowie Haushaltshauflösungen oder Dachbodenentrümpelung,
jedoch keine flüssigen Stoffe, Lacke, Farben usw.


Wurzelstöcke

Wurzelstöcke getrennt von Grüngut, Abrechnung nach Tonnage