Abfall ABC

Aushub

Erdreich, Bodenaushub
Es darf nicht enthalten sein: Bauschutt, Ziegel, Abfälle,
Keine Verunreinigungen / Verwertung nur mit unterschriebener Unbedenklichkeitsbescheinigung
Auf dem Grundstück dürfen keine Altlastenverdachten bekannt sein.

Altholz bis Kl. III

1. naturbelassenes, oder mechanisch behandeltes Altholz
z. Bsp. Paletten; Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenkisten; Möbel, naturbelassenes Vollholz
2. verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder behandeltes Altholz ohne
halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
z. Bsp. Möbel, Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen aus dem Innenausbau (ohne
schädliche Verunreinigungen); Türblätter und Zargen von Innentüren; Bauspanplatten;
Altholz aus dem Sperrmüll;

Altholz bis Kl. IV (besonders überwachungsbedürftiger Abfall)

1. mit Holzschutzmittel behandeltes Holz
z. Bsp. Holzfachwerk und Dachsparren; Konstruktionshölzer für tragende Teile, Altholz aus
Schadensfällen (Brandholz); Fenster, Fensterstöcke, Außentüren,; Imprägnierte Bauhölzer aus dem
Außenbereich; Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen;
2. Imprägniertes Altholz, sowie sonstiges Altholz mit Schadstoffbelastung
z. Bsp. Bahnschwellen, Leitungsmasten; Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau,
Gartenmöbel imprägniert; Sortimente aus der Landwirtschaft, imprägniert;
Altholz von Parkettböden

Altholz Kl. IV ist ein gefährlicher Abfall und unterliegt der Elektronischen Abfallnachweisverordnung.

Asbestabfälle und Asbestzementabfälle (Eternitplatten)

Asbestteile dürfen nur in reißfester Folie, dichtverklebt oder in zugelassenen
Transportsäcken verpackt, transportiert und verladen werden.
Die hierfür benötigten Säcke können auf dem Wertstoffhof abgeholt oder auf Wunsch
mitgeliefert werden.
Asbesthaltige Abfälle ist ein gefährlicher Abfall und unterliegt der elektronischen Nachweisverordnung.

Bauschutt

nur mineralische Stoffe wie: Beton, Mauerwerk, Ziegel, Putz, Dachziegel, Mörtel und Putzreste, Pflastersteine, Estriche, Fliesen,
keramische Baustoffe
Verwertung nur mit unterschriebener Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Annahme bis zur Einstufung nach LAGA Z 1.2.
Maximale Kantenlänge 60 cm (Meisselzuschlag).
jedoch keine Tapetenreste, Kabel oder Rohre, Holz, Metall, Gips- und Rigipsplatten, Styropor, Teer, Bitumen, Schornsteininnenausmauerungen, usw.

Fenster

Altfenster gehören in die Kategorie Altholz Kl. IV, und können mit Glas entsorgt werden.
Altfenster ist ein gefährlicher Abfall und unterliegt der Elektronischen Abfallnachweisverordnung.

Grüngut

Rasenschnitt, Grünschnitt, Äste, Laub, Baum- und Astschredderabfälle,
maximaler Durchmesser von 20 cm.
Abrechnung erfolt nach Kubikmeter.

Mineralfasern

Dämmmaterial wie Mineralwolle, Glaswolle, Steinwolle
Annahme nur in Staubdichter Verpackung z. B. Foliensäcke

Papier und Pappe

Die Anlieferung ist kostenfrei,
keine Unterscheidung zwischen Papier und Pappe
Vernichtung von Akten und Dokumenten auf Anfrage.

Reifen

Reifen mit oder ohne Felgen, Unterscheidung nach Größe
bis Durchmesser 0,60 m / bis Durchmesser 1,20 m
Abrechnung nach Stück.

Sortierbarer Abfall

Alle Abfallgemische,
sowie Haushaltshauflösungen oder Dachbodenentrümpelung,
jedoch keine flüssigen Stoffe, Lacke, Farben usw.

Wurzelstöcke

Wurzelstöcke getrennt von Grüngut, Abrechnung nach Tonnage